Rechtsprechung
BGH, 23.12.1998 - 3 StR 531/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 29 BtMG; § 30 Abs. 2 BtMG; § 112 StPO; § 51 StGB
Strafzumessung bei Kurrierdiensten im Rauschgifthandel (Annahme eines minder schweren Falles, hierbei besondere Bedeutung der Rauschgiftmenge); Bedeutung erlittener Untersuchungshaft neben § 51 StGB - Wolters Kluwer
Voruassetzungen für die Bewertung als minder schwerer Fall; Gesamtmenge des Wirkstoffs von Betäubungsmittel als Strafzumessungsgrund; Geordnete Lebensverhältnisse; Schwierige finanzielle Situation; Untergeordnete Stellung als Händlerkurier; Geständnis; Allgemein positive ...
- Judicialis
BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 30 Abs. 2; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; BtMG § 30 a Abs. 1 und 2 Nr. 2; ; StGB § 51
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 193
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89
Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges …
Auszug aus BGH, 23.12.1998 - 3 StR 531/98
Das Gewicht des Angriffs auf die Volksgesundheit, das sich in dem Vielfachen der nicht geringen Menge des Betäubungsmittels ausdrückt, ist bei der Strafzumessung in die Abwägung einzubeziehen (BGH NStZ 1990, 84, 85). - BGH, 21.10.1998 - 2 StR 388/98
Erforderlichkeit von Urteilsausführungen zur Verneinung eines minder schweren …
Auszug aus BGH, 23.12.1998 - 3 StR 531/98
Die Strafkammer hat bei der Abwägung unberücksichtigt gelassen, daß es sich um die schnelle Abfolge von drei Verbrechen innerhalb von wenigen Wochen mit sich erheblich steigerndem kriminellen Gewicht handelte, wobei die zweite und dritte Tat - kriminologisch mit der ersten verknüpft Rückschlüsse auf die kriminelle Energie des Angeklagten auch bei der ersten Tat zuläßt (vgl. BGH, Urt. vom 21. Oktober 1998 - 2 StR 388/98). - BGH, 06.12.1995 - 2 StR 500/95
Einfuhr von Kokain durch Drogenkuriere in deren Körper - Aufhebung des …
Auszug aus BGH, 23.12.1998 - 3 StR 531/98
Dagegen treffen die übrigen Strafmilderungsgründe, wie geordnete Lebensverhältnisse, schwierige finanzielle Situation, Stellung als Händlerkurier, das im Fall 3 ohnehin kaum zu vermeidende Geständnis, die Bereitschaft zu einer gewissen (hier allerdings erfolglosen) Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden so oder ähnlich auf nahezu alle Rauschgiftkuriere der hier in Rede stehenden Art zu (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 84, 85).
- BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung …
Nach ständiger Rechtsprechung ist für das Vorliegen eines minder schweren Falles jedoch entscheidend, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maß abweicht, daß die Anwendung des milderen Strafrahmens geboten erscheint (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Wertungsfehler 3). - OLG Hamm, 20.03.2012 - 1 RVs 2/12
Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem minder schweren …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und allg. Meinung setzt die Annahme eines minder schweren Falles voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem solch erheblichen Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH Urt. v. 23.12.1998, 3 StR 531/98, NStZ 1999, 193, JURIS Rdnr 3;… Weber, BtMG, 3. Aufl. 2009 vor § 29 Rdnr 645 m.w.N.).Das gilt insbesondere für die Milderungsgründe der geordneten Lebensverhältnisse, des vom Täter abgelegten, meist ohnehin kaum zu vermeidenden Geständnisses, seiner bisherigen Unbestraftheit, seines in wirtschaftlicher Not gründenden Tatmotivs, seiner untergeordneten Stellung als bloß ausführendes Werkzeug, auch für den Umstand, dass das sichergestellte Rauschgift den Markt nicht mehr erreicht, und schließlich ebenso für den Aspekt der mit dem hiesigen Strafvollzug für einen Ausländer verbundenen Härte (…vgl. BGH Urt. v. 06.12.1995, 2 StR 500/95, NStZ-RR 1996, 84, JURIS Rdnr 6; BGH Urt. v. 23.12.1998, 3 StR 531/98 a.a.O.).
Solchen Umständen kommt daher für ein Abweichen vom gesetzlichen Regelstrafrahmen nur geringe Bedeutung zu (BGH Urt. v. 23.12.1998, 3 StR 531/98 a.a.O.).
Soweit das Landgericht in diesem Zusammenhang die verbüßte Untersuchungshaft zu Gunsten des Angeklagten gewertet hat, begegnet dies schon deshalb durchgreifenden Bedenken, weil erlittene Untersuchungshaft bei einem Angeklagten, der eine Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, regelmäßig ohne Bedeutung ist, da diese nach § 51 Abs. 1 S. 1 StGB auf die zu vollstreckende Strafe anzurechnen ist (BGH Urt. v. 23.12.1998, 3 StR 531/98 a.a.O., JURIS Rdnr 5).
- BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06
Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die …
Die Revision macht zu Recht geltend, dass die Verbüßung von Untersuchungshaft grundsätzlich nicht zu einer Strafmilderung führt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18, 20; BGH NStZ 2005, 212; NStZ-RR 2005, 168, 169; wistra 2001, 105; BGH bei Detter NStZ 2005, 500; Urteile vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04 - und vom 13. Februar 2001 - 1 StR 565/00;… Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 46 Rdn. 72;… Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 434;… Tolksdorf in Festschrift für Stree und Wessels, 1993, S. 753, 756; a. A. zur Berücksichtigung der Untersuchungshaft bei der Strafrahmenwahl BGH StV 1993, 245).
- LG Hamburg, 15.07.2021 - 632 KLs 8/21
Verwertbarkeit von WhatsApp-Chat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten im …
Je mehr diese Grenzmenge überschritten wird, desto gewichtiger müssen im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung die für die Annahme eines minder schweren Falles herangezogenen Gründe sein, wenn das gesetzgeberische Anliegen nicht unterlaufen werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998, Az.: 3 StR 531/98; BGH, Beschluss vom 08.11.2011, Az.: 4 StR 472/11). - BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02
Vorsatz (Wollen; Wissen); Strafzumessung bei der Vergewaltigung …
a) Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105;… Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 434). - BGH, 23.11.2000 - 3 StR 225/00
Besonders schwerer Fall des Betruges; Bandenbetrug
Die Verbüßung von Untersuchungshaft stellt grundsätzlich nur bei solchen Angeklagten einen Strafmilderungsgrund dar, gegen die keine ohnehin zu verbüßende Freiheitsstrafe verhängt wird (BGHR StGB § 46 II Lebensumstände 18). - OLG Zweibrücken, 13.04.2018 - 1 OLG 2 Ss 5/18
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: …
Die Beschwerdeführerin weist zwar im Ausgangspunkt zu Recht darauf hin, dass die für die Annahme eines minder schweren Falles herangezogenen mildernden Gesichtspunkte umso gewichtiger sein müssen, desto höher die Grenzmenge überschritten wird (BGH, Urteile vom 23.12.1998 - 3 StR 531/98, NStZ 1999, 193, und vom 15.03.2017 - 2 StR 294/16, NJW 2017, 2776, 2777;… s. a. Patzak aaO. Rn. 128). - BGH, 17.08.2023 - 4 StR 125/23
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der …
Die Gesamtmenge des Wirkstoffs ist - bezogen auf die einfache nicht geringe Menge - ein für die Strafzumessung wesentlicher Gesichtspunkt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 531/98 Rn. 3;… Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91 Rn. 8). - LG Krefeld, 19.08.2020 - 22 KLs 15/20 Er ist anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maß abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 531/98 -, Rn. 3;… Patzak a.a.O., § 30 BtMG Rn. 162).
Weiter ist zu beachten, dass im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung die Gründe für die Annahme eines minder schweren Falls umso gewichtiger sein müssen, je mehr die Grenzschwelle überschritten wird (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 531/98 -, Rn. 3).
- LG Kleve, 27.03.2023 - 140 Ks 6/22
Erfolgsaussichten einer Therapie in der Entziehungsanstalt, Sprachkenntnisse
Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11).Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11).
- LG Schwerin, 13.07.2016 - 33 KLs 9/15
- BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03
Implizite Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; tragfähige …
- LG Kleve, 02.12.2020 - 120 KLs 9/20
Bewertungseinheit; Nicht geringe Menge, AB-CHMINACA, Etizolam, 5F-ADB, 4-FA …
- LG Kleve, 07.11.2014 - 120 KLs 29/14
Nicht geringe Menge Betäubungsmittel; JWH-018, JWH-122, JWH-203, JWH 210, MDPV, …
- LG Kleve, 06.02.2012 - 120 KLs 40/11
Vorliegen einer "nicht geringe Menge" i.S.d. BtMG ab 0,75 Gramm JWH-018 bei einer …
- BGH, 21.06.2001 - 4 StR 43/01
Eingeschränkte Überprüfungsmöglichkeit des Revisionsgerichts bezüglich der …
- LG Kleve, 11.01.2021 - 120 KLs 37/20
Nicht geringe Menge, Opium, Rauchopium
- LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18
Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten …
- LG Kleve, 01.03.2021 - 120 KLs 38/20
- LG Kleve, 30.10.2014 - 120 KLs 29/14
Nicht geringe Menge Betäubungsmittel; JWH-018, JWH-122, JWH-203, JWH 210, MDPV, …
- LG Kleve, 22.02.2021 - 120 KLs 31/20
Polizeiflucht
- LG Münster, 17.01.2017 - 10 KLs 11/14
- LG Kleve, 22.09.2022 - 120 KLs 23/22
- LG Kleve, 13.02.2019 - 120 KLs 38/18
Motorradclubs "La Familia"
- LG Kleve, 28.04.2014 - 120 KLs 13/14
4-Fluoramfetamin, 4-Fluoramphetamin, nicht geringe Menge Betäubungsmittel, …
- LG Kleve, 11.08.2017 - 120 KLs 22/17
Erfolgsaussicht, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, schweigender …
- LG Kleve, 31.05.2021 - 140 Ks 1/21
Kindstötung, Anpassungsstörung
- LG Kleve, 27.08.2020 - 110 KLs 18/20
- OLG Nürnberg, 04.07.2005 - 2 St OLG Ss 97/05
Strafprozessrecht: Feststellungen des Berufungsgericht bei auf den …
- LG Kleve, 22.05.2023 - 120 KLs 3/23
Transport von Cannabis-Setzlingen als Handeltreiben;Marihuanasetzlinge, …
Rechtsprechung
KG, 17.12.1998 - 3 Ws (B) 689/98, 2 Ss 403/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 193
- JR 1999, 260
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 20.02.1976 - 2 StR 601/75
Voraussetzungen für die Hemmung des Ablaufs der Verjährung - Verhängung einer …
Auszug aus KG, 17.12.1998 - 3 Ws (B) 689/98
Dies muß auch hinsichtlich der Wirksamkeit von Unterbrechungshandlungen gelten (vgl. insoweit zu Artikel 309 Abs. 2 EGStGB BGHSt 26, 288, 290). - BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51
Ilse Koch
Auszug aus KG, 17.12.1998 - 3 Ws (B) 689/98
Bei der Verfolgungsverjährung handelt es sich nach herrschender Rechtsprechung um ein Verfahrenshindernis (vgl. BGHSt 2, 300, 305; 4, 3791 384 f; 11, 393, 395), mithin um Verfahrensrecht. - BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
Auszug aus KG, 17.12.1998 - 3 Ws (B) 689/98
Bei der Verfolgungsverjährung handelt es sich nach herrschender Rechtsprechung um ein Verfahrenshindernis (vgl. BGHSt 2, 300, 305; 4, 3791 384 f; 11, 393, 395), mithin um Verfahrensrecht.
- BGH, 15.11.1967 - 3 StR 26/66
Weiterleitung von Schriften rechtsradikalen und antisemitischen Inhalts - …
Auszug aus KG, 17.12.1998 - 3 Ws (B) 689/98
Änderungen verfahrensrechtlicher Vorschriften ergreifen - soweit nichts anderes bestimmt wird - ohne weiteres auch solche Verfahren, die bereits eingeleitet sind mit der Folge, daß ein Verfahrenshindernis, das erst im Laufe eines Verfahrens geschaffen wird, ebenso zu berücksichtigen ist, wie wenn es von vornherein bestanden hätte (vgl. BGHSt 21, 367, 369). - OLG Brandenburg, 08.06.1998 - 2 Ss OWi 59 B/98
Verjährungsunterbrechung durch Versendung eines Anhörungsbogens in einer …
Auszug aus KG, 17.12.1998 - 3 Ws (B) 689/98
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 8. Juli 1998 - 1 ObOWi 257/98 -) und des OLG Brandenburg (NJW 1998, 3069 f.) gehindert. - BayObLG, 08.07.1998 - 1 ObOWi 257/98
Wirksamkeit von Verjährungsunterbrechungen nach dem Inkrafttreten der Neufassung …
Auszug aus KG, 17.12.1998 - 3 Ws (B) 689/98
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 8. Juli 1998 - 1 ObOWi 257/98 -) und des OLG Brandenburg (NJW 1998, 3069 f.) gehindert. - Drs-Bund, 06.02.1996 - BT-Drs 13/3691
Auszug aus KG, 17.12.1998 - 3 Ws (B) 689/98
Es sollten damit Verzögerungen bei der Zustellung des Bußgeldbescheides vermieden und die Rechtssicherheit gefördert werden (vgl. Bundestagsdrucksache 13/8655 und Bundestagsdrucksache 13/3691). - KG, 03.07.1998 - 3 Ws (B) 332/98
Auszug aus KG, 17.12.1998 - 3 Ws (B) 689/98
Die Wirksamkeit der Unterbrechungshandlung bestimmt sich in dem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren ausschließlich nach neuem Recht (vgl. KG Beschlüsse vom 3. Juli 1998 - 3 Ws (B) 332/98 -, 24. Juli 1998 - 3 Ws (B) 394/98 - und vom 9. November 1998 - 3 Ws (B) 605/98 -). - KG, 09.11.1998 - 3 Ws (B) 605/98
Auszug aus KG, 17.12.1998 - 3 Ws (B) 689/98
Die Wirksamkeit der Unterbrechungshandlung bestimmt sich in dem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren ausschließlich nach neuem Recht (vgl. KG Beschlüsse vom 3. Juli 1998 - 3 Ws (B) 332/98 -, 24. Juli 1998 - 3 Ws (B) 394/98 - und vom 9. November 1998 - 3 Ws (B) 605/98 -). - KG, 07.08.1998 - 3 Ws (B) 425/98
Auszug aus KG, 17.12.1998 - 3 Ws (B) 689/98
Eine dem Artikel 309 Abs. 2 Satz 3 EGStGB , dem Artikel 155 Abs. 2 Satz 3 EGOWiG oder § 78c Abs. 5 StGB entsprechende Übergangsregelung, nach der Unterbrechungs handlungen nach altem Recht wirksam bleiben, fehlt, so daß vorliegend Verjährung eingetreten ist (vgl. KG Beschluß vom 31. August 1998 - 3 Ws (B) 471/98 - Beschluß vom 7. August 1998 - 3 Ws (B) 425/98 -) .